Kosten

Es existieren verschiedene Abrechnungsmodalitäten, die die Kosten für eine Psychotherapie abdecken. Bitte nehmen Sie Kontakt auf, um sich über freie Therapieplätze, bzw. über die aktuellen Wartezeiten zu informieren.

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Gesetzlich Versicherte

Die Abrechnung der Psychotherapie ist mit allen gesetzlichen Krankenkassen möglich. Sie brauchen Ihre Krankenversichertenkarte einmal im Quartal vorzulegen. Die psychotherapeutische Versorgung ist nach aktuellem Stand gestaffelt aufgebaut, so dass je nach Anliegen, Schwere der Symptomatik, sowie Behandlungsverlauf unterschiedlich große Sitzungskontingente freigeschaltet werden, um den individuellen Bedarf bestmöglich abzubilden.

Der erste therapeutische Kontakt findet im Rahmen der sog. psychotherapeutische Sprechstunde statt. Anschließend finden vier probatorische Sitzungen statt. Der erste Behandlungsschritt ist die sog. Kurzzeittherapie (KZT1, KZT2), die mit einem Sitzungskontingent von jeweils 12 Stunden bis zu zweimal genehmigt wird. Anschließend besteht die Möglichkeit über einen gutachterpflichtigen Antrag eine Langzeittherapie mit weiteren 36 Sitzungen zu beantragen (LZT). Nach Ablauf der Langzeittherapie besteht die Möglichkeit eine Verlängerung mit weiteren 20 Sitzungen zu beantragen, je nach Therapiebedarf. Die Höhe der abgerechneten psychotherapeutischen Leistungen ist in dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab  (EBM) festgelegt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Wartezeit vor der Aufnahme einer Therapie als Kassenleistung von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten stark variieren kann.

Bei der Suche eines geeigneten Therapieplatzes können Sie folgende Hilfestellungen in Anspruch nehmen:

Privat Versicherte

Mit den privaten Krankenversicherungen ist eine Abrechnung möglich. Hier gibt es eine Vielzahl von Tarifen, die die Übernahme von Psychotherapie in unterschiedlichem Maße abdecken. Vor Aufnahme einer Psychotherapie ist es daher ratsam, dass Sie sich über die Bedingungen Ihres Versicherungsanbieters informieren. In der Regel gibt es ein jährliches Kontingent, dass Ihnen zur Verfügung steht. Die Beantragung einer Kurz- bzw. Langzeittherapie erfolgt in der Regel über Formulare, die Sie von der Homepage Ihrer Krankenkasse herunterladen können, oder von Ihrem persönlichen Ansprechpartner zugeschickt bekommen.

Der Erstkontakt findet in den fünf probatorischen Sitzungen statt. Eine anschließende Kurzzeittherapie umfasst in der Regel ca. 20-25 Sitzungen. Eine Langzeittherapie (ca. 45-60 Sitzungen) ist nach aktuellem Stand gutachterpflichtig und erfolgt in der Regel über einen gesonderten Antrag, den der Therapeut nach Ablauf einer Kurzzeittherapie stellen kann. Nach Ablauf der Langzeittherapie besteht die Möglichkeit je nach Therapiebedarf eine Verlängerung (ca. 20 Sitzungen) zu beantragen. Der Umfang der beantragten Sitzungen variiert zwischen den Krankenkassen, so dass eine individuelle Absprache erforderlich ist. Die Höhe der abgerechneten psychotherapeutischen Leistungen ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Wartezeit vor der Aufnahme einer Therapie von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten stark variieren kann.

Öffentlicher Dienst

Als Beamte gehören Sie zu der Patientengruppe, deren Gesundheitsversorgung über Ihre private Krankenversicherung und über die Beihilfe gewährleistet wird. In der Regel setzen Sie sich in Verbindung mit Ihrer Krankenversicherung und melden an, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten. Die Formulare, die Sie benötigen, um die Therapie anzumelden bekommen Sie entweder von Ihrem persönlichen Ansprechpartner direkt nach Hause zugeschickt, oder Sie laden sie von der Homepage der Krankenkasse herunter und bringen sie in die nächste Therapiestunde mit. Nach aktuellem Stand ist jede Form von Psychotherapie (Kurz- oder Langzeittherapie) gutachterpflichtig und erfolgt über einen Antrag des Psychotherapeuten. Die Genehmigung wird von der Beihilfestelle erteilt und die Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen. Das Antragsverfahren dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.

Der Erstkontakt findet in den fünf probatorischen Sitzungen statt. Eine anschließende Kurzzeittherapie umfasst in der Regel ca. 20-25 Sitzungen. Eine Langzeittherapie umfasst ca. 45-60 Sitzungen. Nach Ablauf der Langzeittherapie besteht die Möglichkeit je nach Therapiebedarf eine Verlängerung (ca. 20 Sitzungen) zu beantragen. Der Umfang der beantragten Sitzungen bedarf die individuelle Absprache. Die Höhe der abgerechneten psychotherapeutischen Leistungen ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Wartezeit vor der Aufnahme einer Therapie von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten stark variieren kann.

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Selbstzahler

In manchen Fällen bietet es sich an, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen. In diesen Fällen stelle ich Ihnen eine private Rechnung aus.

Der Therapieablauf erfolgt, wie bei allen anderen Patienten auch, orientiert am Bedarf und an der Schwere der psychopathologischen Symptomatik. Sie werden mittels verhaltenstherapeutischer Verfahren von mir angeleitet und bis zur Erreichung der gesetzten Therapieziele unterstützt. Die Höhe der abgerechneten psychotherapeutischen Leistungen ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Wartezeit vor der Aufnahme einer Therapie von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten stark variieren kann.

Bundeswehr

Als Soldat/in der Bundeswehr gehören Sie zu der Patientengruppe, deren Gesundheitsversorgung über die Heilfürsorge gewährleistet wird. In der Regel setzen Sie sich in Verbindung mit dem für Sie zuständigen Sanitätszentrum und melden an, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten. Eine ärztliche Vorbesprechung oder eine Anbindung an die psychologische Beratungsstelle der Bundeswehr wird nicht zwingend vorausgesetzt. Sie bekommen einen Überweisungsschein für den Erstkontakt zum Psychotherapeuten (psychologische Sprechstunde und/oder probatorische Sitzungen), mit allen notwendigen Leistungen, die in der ersten Phase der Psychotherapie anfallen.

Nach der Abklärung der Indikation für die Psychotherapie, sowie den notwendigen Behandlungsumfang leitet der Psychotherapeut im nächsten Schritt die Beantragung einer Kurz- (ca. 25 Sitzungen) bzw. Langzeittherapie (45-60 Sitzungen) ein. Die Verlängerung der Therapie (um weitere 20 Sitzungen) richtet sich nach dem Bedarf. Ob die Beantragung der Psychotherapie gutachterpflichtig ist, und unter welchen Voraussetzungen, hängt vom individuellen Fall ab. Im Falle eines gutachterpflichtigen Verfahrens, werden Sie rechtzeitig von mir informiert und ich leite die notwendigen Schritte ein. Das Antragsverfahren kann längere Zeiten in Anspruch nehmen. Die Genehmigung der Psychotherapie wird von der dafür zuständigen Stelle erteilt und die Kosten werden von der Heilfürsorge übernommen. Die Höhe der abgerechneten psychotherapeutischen Leistungen ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), bzw. in dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Wartezeit vor der Aufnahme einer Therapie von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten stark variieren kann.

Weitere Leistungen

Bei der Abrechnung von Coaching, Beratung, Vorträgen, Seminaren bzw. weiteren Leistungen erstelle ich Ihnen eine private Rechnung, bzw. einen Kostenvoranschlag. Der Arbeitsstundenpreis bemisst sich je nach Aufwand, Teilnehmerzahl und Umfang der Veranstaltung. Bitte wenden Sie sich in einer persönlichen Email an mich.

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